Wir sind eine anerkannte Sachverständigenstelle vom LANUV für das Landeshundegesetz NRW.
• Zur Erteilung von Sachkundebescheinigungen für große Hunde (nach § 11 Abs. 3 LHundG)
• Zu Erteilung von Sachkundebescheinigungen für Hunde bestimmter Rassen (nach § 10 Abs. 3 LhundG)
• Zur Durchführung der Verhaltensprüfung für Hunde bestimmter Rassen (nach
§ 10 Abs. 2 LhundG NRW)
Dadurch können Sachkundenachweise für die 20/40er Regel und für Hunde bestimmter Rassen bei uns gemacht werden.
Zudem sind wir berechtigt Verhaltensprüfungen zur Befreiung vom Anlein- und Maulkorbzwang für Hunde bestimmter Rassen durchzuführen.
Weitere Angebote
Sachverständigenstelle
Wir sind eine anerkannte Sachverständigenstelle vom LANUV für das Landeshundegesetz NRW.
Welpenstunde
Welpenstunden sind fast unverzichtbar, wenn man einen gut sozialisierten Hund großziehen möchte.
Hoopers
Parkourarbeit, die besonders Gelenkschonend die Teamfähigkeit zwischen Mensch und Hund fördert.
Mantrailing
Das Mantrailing ist eine Art der Fährtenarbeit. Hierbei geht es darum Menschen anhand Ihres individuellen Geruchs aufzusuchen.
Gebrauchshundesport
Dies ist einer der vielfältigsten und ältesten Gebiete des Hundesports. Hier wird eine Gute Grundausbildung des Hundes erziehlt. Diese bietet sowohl eine mentale als auch körperliche Auslastung des Hundes die natürlich immer mit erfolge und Spaß verbunden ist.